Gut zu wissen!

Patienteninformationen

Liebe Patientinnen und Patienten,

wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Praxis entschieden haben. Damit der Ablauf für Sie möglichst reibungslos verläuft, möchten wir auf dieser Seite auf die von Ihnen am häufigsten gestellten Fragen eingehen und Ihnen diese Patienteninformationen mit an die Hand geben.

Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie uns bitte unter 0771 / 17 51 77 70 , sollten Sie uns nicht erreichen, so hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbantworter.

1 Termine & Terminabsagen

Wenn Sie Termine zur Behandlung mit unserer Praxis vereinbaren, dann ist die mit Ihnen vereinbarte Zeit nur für Sie reserviert. Wenn Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen (innerhalb der regulären Geschäftszeiten), nur so besteht für uns die Möglichkeit die für Sie vorgesehene Zeit anderweitig verplanen zu können. Das Risiko, dass Sie kurzfristig verhindert sind, können wir nicht übernehmen.

Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, stellen wir Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe der Leistung, mindestens jedoch in Höhe von 35 € in Rechnung. Sie erhalten im Anschluss einen Ersatztermin, sofern es die Gültigkeit der Verordnung zulässt. Kann der Termin durch uns anderweitig vergeben werden, verzichten wir hierauf. Unterschriften als Ersatz für vergessene oder anderweitig verpasste Termine können bei uns nicht geleistet werden.

Es wird ausdrücklich mit Ihnen vereinbart, dass Annahmeverzug gemäß §§ 611 und 615 BGB eintritt, wenn Sie den vereinbarten Termin nicht fristgerecht absagen oder einhalten.

Absage / Änderungen (z. B. wegen Krankheit oder dringenden Notfallpatienten) von Terminen durch die Praxis werden frühestmöglich und ohne Verzögerungen rechtzeitig bekannt gegeben. Bei einem durch uns veranlassten Ausfallgrund wird keine Ausfallgebühr erhoben. Sie erhalten im Anschluss einen Ersatztermin, sofern es die Gültigkeit der Verordnung zulässt.

2 Rezepte und Prüfung (gesetzlich)

Gemäß den Vereinbarungen mit den Krankenkassen sind wir als Praxis dazu verpflichtet eine Rezeptprüfung vorzunehmen. Hierbei werden die Vollständigkeit aber auch die Richtigkeit der gemachten Angeben überprüft. Sollten Eintragungen nicht den Richtlinien entsprechen oder gar fehlerhaft sein, müssen die gemachten Angaben durch den verordnenden Arzt korrigiert werden.

Änderungen dürfen ausschließlich durch den verordnenden Arzt erfolgen. Änderungen durch Rezeptionskräfte im Auftrag (beispielsweise i.A. oder i.V.) sind unwirksam und führen zur Ungültigkeit der Verordnung. Grundsätzlich müssen alle Korrekturen mit Änderungsdatum sowie erneuter Arztunterschrift und Stempel versehen werden. Wurde bei Korrektur das Datum der Änderung nicht vermerkt, so verliert die Verordnung ebenfalls Ihre Gültigkeit.

Ferner dürfen Verordnungen ab Ausstellungsdatum nicht älter als 28 Kalendertage zum ersten Behandlungstermin sein. Ebenfalls verliert die Verordnung bei Unterbrechnung der Behandlung von mehr als 14 Kalendertagen ihre Gültigkeit.

Kann zum ersten Behandlungstermin keine gültige Verordnung vorgelegt werden, stellen wir mangels Abrechenbarkeit mit den gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung privat in Rechnung.

Im Auftrag der Krankenkassen müssen für jede Verordnung eine Zuzahlung bzw. Rezeptgebühr vereinnahmen. Die Zuzahlung beträgt je Verordnung 10 € zzgl. 10 % des Rezeptwertes. Zuzahlungen sind bei Ihrem ersten Termin zu entrichten. Sollten Sie von der Zuzahlungspflich befreit sein, obliegt es Ihnen die aktuelle Befreiungskarte vorzulegen. Bei bereits vereinnahmten Zuzahlungen obliegt es Ihnen, die bereits entrichteten Beträge von der Krankenkasse zurückzufordern.

3 Honorar bei Privatpatienten

Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen exisiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht.

Aus diesem Grund orientieren wir uns bei der Preisgestaltung an den gesetzlichen Krankenkassen. Unser Preise bzw. unseren Verrechnungsatz können Sie jederzeit in der Praxis einsehen. Gesonderte Preise für Versicherte der Beihilfe bieten wir nicht.

Unsere Honorarsätze sind durch den Patienten / Versicherten zu begleichen, unabhängig davon, ob eine Versicherung diese ganz, nicht oder nur teilweise erstattet. Es gilt grundsätzlich ein Zahlungsziel von 10 Tagen ab Rechnungsstellung. Längere Zahlungsfristen sind im Einzelnen nach Rücksprache möglich.